Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz


§ 11:
Honorar für Übersetzungen


(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache; werden jedoch nur in der Ausgangssprache lateinische Schriftzeichen verwendet, ist die Anzahl der Anschläge des Textes in der Ausgangssprache maßgebend. Wäre eine Zählung der Anschläge mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, wird deren Anzahl unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Anzahl der Anschläge je Zeile nach der Anzahl der Zeilen bestimmt.

(2) Für eine oder für mehrere Übersetzungen aufgrund desselben Auftrags beträgt das Honorar mindestens 15 Euro.

(3) Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__11.html

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Übersetzung - Preise


Der Preis für Übersetzungen wird nach Normzeilen berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen.
Mindestauftragsvolumen: 10 EUR
Eilauftrag ohne Aufpreis.

1 Zeile mit 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Normaltext = 1 EUR
1 Zeile mit 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) Fachtext = 1,25 EUR

Beglaubigte Übersetzung


Der Preis für beglaubigte Übersetzungen wird im Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz (JVEG) bestimmt und nach Normzeilen berechnet. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen.
Mindestauftragsvolumen: 15 EUR
Eilauftrag ohne Aufpreis.

1 Zeile mit 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) beglaubigte Übersetzung = 1,25 EUR


Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz (JVEG)
 
"Der Geist einer Sprache offenbart sich am deutlichsten in ihren unübersetzbaren Worten"
Marie von Ebner-Eschenbach